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   VG Frankfurt/Oder, 22.02.2023 - 10 K 2070/17.A   

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VG Frankfurt/Oder, 22.02.2023 - 10 K 2070/17.A (https://dejure.org/2023,7060)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 22.02.2023 - 10 K 2070/17.A (https://dejure.org/2023,7060)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 22. Februar 2023 - 10 K 2070/17.A (https://dejure.org/2023,7060)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Frankfurt/Oder, 17.06.2020 - 6 K 741/13
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.02.2023 - 10 K 2070/17
    Im Übrigen erscheint eine solche soziale Gruppe mangels Abgrenzbarkeit ohnehin nicht plausibel und lässt sich dem Vorbringen des Klägers nicht entnehmen, wer die potenziellen Verfolger (§ 3c AsylG) sein sollen; für den Fall, dass es sich bei den Maskierten, die den Vater mitgenommen haben sollen, um tschetschenische Sicherheitskräfte gehandelt haben sollte, muss sich der erwachsene und offenkundig arbeitsfähige Kläger ohnehin auf internen Schutz (§ 3e AsylG) innerhalb der Russischen Föderation verweisen lassen, der ihm als selbst nicht prominent in Erscheinung getretenen tschetschenischem Volkszugehörigem außerhalb des Nordkaukasus anzusinnen ist (vgl. dazu VG Frankfurt [Oder], Urteile vom 3. November 2020 - VG 6 K 2842/16.A - bzw. vom 17. Juni 2020 - VG 6 K 741/13.A -).
  • VG Potsdam, 10.05.2023 - 6 K 352/18
    Es ist nichts dafür ersichtlich bzw. substantiiert vorgetragen, warum dem Kläger der Weg des alternativen Zivildienstes verwehrt sein sollte (ebenso: Verwaltungsgericht Potsdam, Urteile vom 17. April 2023 - VG 16 K 3778/17.A - S. 20 ff. d. Umdrucks und vom 21. April 2023 - 16 K 2790/17.A -, juris Rn. 84; Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 22. Februar 2023 - 10 K 2070/17.A -, juris Rn. 19; insoweit nicht ausdrücklich berücksichtigend: Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 20. März 2023 - VG 33 K 143.19 A - juris, Rn. 76 ff.).
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